Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Transport-Unternehmen-Mayer
Stand November 2013
§1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Transport-
Unternehmen-Mayer über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz und
Nebenleistungen.
(2) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften,individuelle Einzelvereinbarungen
oder diese AGB nicht anders bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transport-
dienstleistungen einschließlich Zustz- und Nebenleistungen ergänzend und in
dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp)
in ihrer jeweils gektenden Fassung soweit die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB
über den Frachtvertrag.
§ 2 Leistungen des Transport-Unternehmen-Mayer
(1) Das Transport-Unternehmen-Mayer übernimmt die Durchführung für Privat- und
Firmenkunden. Zur Erbringung der Transportleistungen beauftragt das Transport
Unternehmen-Mayer regelmäßig Drittunternehmen (Dienstleister), die den
Transport für das Transport-Unternehmen-Mayer ausführen.
(2) Die vom Transport-Unternehmen-Mayer zu erbringenden Leistungen ergeben
sich aus der Produktbeschreibung in Ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis
(1) Die Angebote des Transport-Unternehmen-Mayer sind unverbindlich. Für einen
wirksamen Vertragsabschluß ist folgendes erforderlich. Der Auftrag des Kunden
wird vom Transport-Unternehmen-Mayer durch eine Benachrichtigung per E-Mail
unter Mitteilung des den Transport ausführenden Dienstleisters sowie des vor-
aussichtlichen Abhol- und Zustelltermins angenommen.
(2) Die Angebote des Transport-Unternehmen-Mayer wenden sich ausschließlich an
unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristischen Personen.
(3) Mitteilungen zwischen dem Transport-Unternehmen-Mayer und dem Kunden
erfolgen in Textform, also entweder per Briefpost oder E-Mail.
(4) Das vom Kunden an das Transport-Unternehmen-Mayer erbrachte Leistungen
zu bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem erteilten Einzelauftrag bzw. der
Rechnungsstellung.
(5) Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine vom
Transport-Unternehmen-Mayer eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat ( insbesondere mangels Deckung) zurückgegeben,
hat er an das Transport-Unternehmen-Mayer eine Mehraufwandsentschädigung
von 10,50 € Netto je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen, es ein denn,
der Kunde weist nach, das dem Transport-Unternehmen-Mayerkein oder nur
ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 4 Wiederrufsrecht des Kunden
(1) Erteile Versandaufträge an das Transport-Unternehmen-Mayer müssen in
schriftlicher Form z.b. per E-Mail oder Briefpost mindestens 24 Stunden vor
Ausführung storniert oder wiederrufen werden. Bei nicht Einhaltung und
entstandener Lehrfahrt berechnet das Transport-Unternehmen-Mayer dem
Auftraggeber eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10 € Netto. Die
Auftragsstornierung muss an folgende Adresse gerichtet sein.
Transport-Unternehmen-Mayer
Goldbergstraße 21
55268 Nieder-Olm
§ 5 Verbotsgut und andere Ausschlüsse
(1) Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht Gegenstand eines
Vertrages mit dem Transport-Unternehmen-Mayer werden.
§ 6 Mitwikungspflichten des Kunden
Nach dem Vertragsabschluss hat der Kundedafür Sorge zu tragen, dass die zuversendende Ware versandfertig zur Abholung bereit steht. Die Sendung hat
nach Anzahl, Gewicht und Abmessungim verpackten Zustandden Angaben in
der Auftragserteilungzu entsprechen.
Weicht Sie davon ab, ist das Transport-Unternehmen-Mayerberechtigt, das
Entgeld in Rechnung zu stellen, das nach bei der Auftragserteilung gültigen
Preisliste bei zutreffenden berechnet worden wäre.Die Waren sind vom Versender
deutlcih und haltbar mit den für Ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen
Kennzeichen zu versehen, wie Adresse, Zeichen, Nummern, Symbole für
Handhabung und Eigenschaften.
Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass
eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist.
Ebenso dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.
Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann das
transport-Unternehmen-Mayer deren Annahme zum Transport verweigern und
eine bereits übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.
§ 7 Ausführung des Transport, Störung
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich
erkennbare Schäder zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend
in der Empfängerbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom
Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absemder ist.
Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des Empfänger. Wird der
Empfänger nicht angetroffen, kann auch an andere Personenzugestellt werden,
wenn diese die Sendung annehmen.
Bei Verlust von Waren, die im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft versandt
wurden, leistet das Transport-Unternehmen-Mayer Wertersatz in Höhe des bei
dem Kaufgeschäft vereinbarten Kaufpreises oder des Einkaufpreises des Verkäufers, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
Wurde die versandte Ware beschädigt, bemisst sich der Wertersatz nach den Kosten der Reparatur. Ist eine Reparatur unmöglich oder nur mit unverhältnis-
mäßigem wirschaftlichem Aufwand möglich, gelten Regelungen wie bei Verlust.
Die max. Versicherungsumme im Nationalen Bereich liegen bei 500 € pro Sendung, im Internationan Bereich bei 6,50 € pro Versandkilo aber max. bei 500 € pro Sendung.
Ein Wertersatz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf
ungenügende Verpackung oder mangelhafter Kennzeichnung der versandten Ware
beruhen, ebenso erfolgt kein Wertersatz, wenn der Kunde die zu versendende Ware
bei der Auftragserteilung nicht der richtigen Güterklasse zugeordnet wurde.
Für verdeckte Transportschäden oder bereits bestätigte Sendungen mit der Unterschrift des Empfänger bzw. weiterer Personen wird keine Haftung übernommen.
Für Karosserieteile wird keine Haftung bei einem Schadensfall übernommen. Eine Regulierung
kann nur erfolgen wenn diese im Auftragsformular gebucht wurde.
Das Transport-Unternehmen-Mayer oder einer seiner Versandpartner übernehmen
keine Haftung in Bezug einer Schadensersatzanfrage bei nicht einhaltung des Abhol bzw. Liefertermines. Die Versandzeit wurde aus Regellaufzeiten ermittelt. Bei Wiederbeschaffung
einer verloren gegangenen Sendung erfolgt keine Schadensregulierung bzw. kann eine
bereits regulierte Schadensforderung wieder zurück gefordert werden. Für Folgeschäden
einer nicht zugestellten Sendungen oder verspäteten Anlieferung können keine Schadens-
ansprüche gelten gemacht werden, wenn hier durch dem Vertragspartner geschäftliche
Nachteile entstanden sind.